Astoria Akademie

Astoria Anmeldebendingungen

Astoria Deutschkurse

Anmeldebedingungen zum Deutschkurs

Stand: 01. April 2022

1. Zustandekommen eines Kurses

Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt 6 Personen. Sollte bis zum Beginn des Kurses in der von dem Teilnehmer gebuchten Stufe diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Kursleitung den geplanten Termin verschieben oder den Kurs ausfallen lassen. Bei Ausfall erfolgt eine Rückerstattung der von dem Teilnehmer bis dahin bezahlten Kursgebühr. Bei Verschiebung des geplanten Beginns erfolgt keine Rückerstattung. Die Kurssprache ist die deutsche Sprache.

2. Zahlungsbedingungen

Zusammen mit der Anmeldung muss von dem Teilnehmer die Reservierungsgebühr bezahlt werden. In Sonderfällen kann der Teilnehmer die Kursgebühr in mehreren Raten zahlen, vor Beginn des Kurses muss die erste Rate erfolgen, am Ersten der Nachfolgemonate sind dann die restlichen Raten zu leisten. Die letzte Rate muss vor dem Ende des Kurses geleistet werden. Der Teilnehmer erhält auf Wunsch sodann eine Reservierungsbestätigung für den gebuchten Kurs. Die Reservierungsbestätigung enthält zugleich einen Termin, bis zu dem der Kursträger dem Teilnehmer einen Platz in dem von ihm gebuchten Sprachkurs freihält. Der Teilnehmer kann an einem später stattfindenden Sprachkurs der gebuchten Stufe teilnehmen. Teilt der Teilnehmer dem Kursträger nicht bis spätestens zu dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Termin mit, dass er aufgrund angemessener Gründe an dem gebuchten Sprachkurs voraussichtlich nicht teilnehmen kann und er deshalb an einem späteren Sprachkurs derselben Stufe teilnehmen möchte, wird die restliche Kursgebühr einen Tag nach dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Termin zur Zahlung fällig. Geht die Zahlung der genannten Kursgebühr nicht rechtzeitig ein, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme an dem Sprachkurs. Ungeachtet dessen behält der Kursträger auch in diesem Falle den Anspruch auf Zahlung der Kursgebühr.

3. Kündigung

Mit der Anmeldung des Teilnehmers für einen Kurs und der Zahlung der unter Ziffer 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Anmeldegebühr kommt ein rechtsgültiger Unterrichtsvertrag zwischen dem Teilnehmer und Astoria, Inhaber Grgic Goran zustande. Die ordentliche Kündigung dieses Unterrichtsvertrags ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrags bleibt hiervon unberührt. Kündigt der Teilnehmer den von ihm gebuchten Kurs aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie z.B. Krankheit, aufenthaltsrechtliche Hindernisse, dienstliche oder persönliche Verpflichtungen, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder Teilnahme an einem Sprachkurs zu einem anderen Zeitpunkt. Sofern er die Kursgebühr noch nicht vollständig entrichtet hat, bleibt er auch in diesem Falle zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn der Kursträger den Unterrichtsvertrag gegenüber dem Teilnehmer aus einem wichtigen, von dem Teilnehmer zu vertretendem Grund kündigt. Auch in diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr bzw. bleibt er zur Entrichtung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Er ist jedoch in diesem Falle berechtigt, dem Kursträger nachzuweisen, dass diesem infolge des vertragswidrigen Verhaltens des Teilnehmers, welches zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kursträger geführt hat, kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Kursträger den Unterrichtsvertrag, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers dazu veranlasst zu sein, oder veranlasst der Kursträger durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Teilnehmers, so findet die Regelung des § 628 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 BGB Anwendung. Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen bleibt unberührt.

4. Kurseinteilung

Die Einstufung des Teilnehmers erfolgt nach Feststellung der Kenntnisse durch schriftlichen Test oder probeweise Teilnahme am Unterricht.

5. Versicherungsschutz

Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz ein. Für Schäden aller Art, die ein Kursteilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss einer Unfall-, Haftpflicht und ggf. Hausratsversicherung selbst verantwortlich.

6. Haftung

Der Kursträger haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen, insbesondere für Unterrichtsausfall, aus Gründen höherer Gewalt oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen. Im Übrigen haftet der Kursträger unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Kursträgers auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Kursträgers beschränkt. Eine weitergehende Haftung des Kursträgers ist ausgeschlossen.

7. Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Unterrichtsvertrag richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
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